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Investitionsfreibetrag für E-Autos 2023

Seit 01. Jänner 2023 wurden für Unternehmer die staatlichen Förderungen für E-Autos bis auf wenige Ausnahmen eingestellt (mehr Informationen hier). Als Alternative können Unternehmer vom Investitionsfreibetrag für E-Autos profitieren, der seit dem 01. Jänner 2023 als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Damit können Sie ganz einfach Steuern sparen und gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes tun!

Der Investitionsfreibetrag beträgt ganze 15% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind. Die Voraussetzung, dass der Investitionsfreibetrag für E-Autos in Anspruch genommen werden darf ist, dass das Fahrzeug einen COAusstoß von 0 Gramm/km hat. 


Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Investitionsfreibetrags

  • betriebliche Einkunftsart.
  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
  • Wirtschaftsgüter mit min. 4 Jahre Nutzungsdauer und Zugehörigkeit zu einem inländischen Betrieb/einer inländischen Betriebsstätte.
  • Berücksichtigung der nicht begünstigten Wirtschaftsgüter (zB. kein IFB für gebrauchte Wirtschaftsgüter).
  • Inanspruchnahme muss im Jahr der Anschaffung oder der Herstellung im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden
  • Die Bemessungsgrundlage für den Investitionsfreibetrag beträgt maximal 1.000.000 pro Wirtschaftsjahr.
  • Eintragung des IFB in das Anlageverzeichnis.
  • IFB wird zusätzlich zur AfA (Absetzung für Abnutzung) gewährt.







Beispiel

Der Gewinn eines Unternehmens beträgt EUR 90.000,-. Im Jahr 2023 wurde ein E-Auto (PKW) für EUR 50.000,- gekauft. 

Das E-Auto stellt eine ökologische Investition dar (Öko-IFB-VO, Stand Begutachtungsentwurf) und ermöglicht einen IFB von 15% von maximal 40.000 EUR, das sind EUR 6.000,-. Der Gewinn reduziert sich um die EUR 6.000,-.

Damit muss der Unternehmer nur mehr einen Gewinn von EUR 84.000 versteuern.


Weitere Vorteile eines E-Autos

  • keine NoVA
  • kein Sachbezug
  • keine motorbezogene Versicherungssteuer
  • Neufahrzeug (PKW): Voller Vorsteuerabzug bei Anschaffungskosten bis einschließlich EUR 40.000,- bzw. Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch (in Summe max. EUR 6.666,67,- Vorsteuerabzug) bei Anschaffungskosten über EUR 40.000,- bis einschließlich EUR 80.000,- (Vorführfahrzeuge und Tageszulassungen gelten als Neufahrzeug).






Weitere Informationen zum Investitionsfreibetrag finden Sie unter anderem im Unternehmensservice Portal.

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